Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Anästhesistinnen und Anästhesisten über die Nutzung der Vertriebsplattform ANNET

1. Päambel

1.1.

Die arcus Personalmanagement GmbH (im Folgenden auch kurz „arcus“ genannt) betreibt über www.annet.at eine Vermittlungsplattform (im Folgenden auch kurz „Plattform“ genannt). Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Ordinationen etc. (im Folgenden auch kurz „Klinik“ genannt) wird das Recht eingeräumt auf der Plattform ein Profil anzulegen und konkreten Bedarf hinsichtlich benötigter Anästhesie- Dienstleitungen auf der Plattform zu veröffentlichen.

1.2.

Weiters wird Anästhesistinnen und Anästhesisten das Recht eingeräumt auf der Plattform ein Profil anzulegen und der Klinik ihre Leistungen anzubieten und mit der Klinik einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

1.3.

arcus wird ausschließlich als Vermittler tätig. Der jeweilige über die Plattform vermittelte Vertrag kommt daher ausschließlich zwischen der Klinik und der Anästhesistin/dem Anästhesisten zustande und keinesfalls mit arcus.

2. Geltung

2.1.

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Anästhesistin/dem Anästhesisten und arcus in Zusammenhang mit der Plattform. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies zwischen der Anästhesistin/dem Anästhesisten und arcus schriftlich vereinbart worden ist.

2.2.

arcus erbringt ihre Leistungen ausschließlich an Anästhesistinnen und Anästhesisten, die Unternehmer (selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte) iSd § 1 KschG sind.

2.3.

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Verkaufsbedingungen der Anästhesistin/des Anästhesisten, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz der Anästhesistin/des Anästhesisten angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit arcus, auch wenn diesen nicht widersprochen wird, es sei denn, arcus hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.

2.4.

Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.annet.at eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zur Verfügung oder kann auf Anfrage übermittelt werden.

3. Vertragsabschluss

3.1.

Sämtliche Angaben von arcus zu den angebotenen Leistungen an die Anästhesistin/den Anästhesisten oder auf der Website oder der Plattform von arcus sind unverbindlich und freibleibend.

3.2.

Verbindliche Angebote von arcus können von der Anästhesistin/dem Anästhesisten ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

3.3.

Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen von arcus gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc. gelten, sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

3.4.

Allfällige Angebote von arcus können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung der Anästhesistin/des Anästhesist vom Angebot von arcus ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung der Anästhesistin/des Anästhesisten ein neues Angebot dar, das von arcus angenommen werden kann.

4. Leistungsumfang, Leistungstermine, Rechte von arcus

4.1.

arcus stellt der Anästhesistin/dem Anästhesisten während dem aufrechten Vertragsverhältnis einen Account für den Zugang zur Plattform über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Über die Plattform wird es der Anästhesistin/dem Anästhesisten ermöglicht ein Profil anzulegen und diverse Arbeitsaufträge von Kliniken auf der Plattform einzusehen. Eine Anbindung einer der Anästhesistin/des Anästhesisten genutzten Software über eine definierte Schnittstelle (API) wird von arcus nicht angeboten

4.2.

arcus erbringt selbst keine Anästhesie-Dienstleitungen, bietet selbst keine Anästhesie-Dienstleitungen an und garantiert auch nicht das Zustandekommen von Verträgen zwischen Kliniken und der Anästhesistin/dem Anästhesisten.

4.3.

Die Reihung von Arbeitsaufträgen liegt im eigenen Ermessen von arcus.

4.4.

Die Anästhesistin/der Anästhesisten ist berechtigt auf ihrem/seinem Profil seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu veröffentlichen. arcus ist berechtigt, vor Freischaltung des Profils der Anästhesistin/des Anästhesisten eine diesbezügliche formale Überprüfung durchzuführen. Insbesondere ist arcus berechtigt ohne hierzu verpflichtet zu sein, das Facharztzeugnis sowie die Eintragung der Anästhesistin/des Anästhesisten in der Ärzteliste der Ärztekammer anhand der Ärztenummer zu prüfen.

4.5.

Die Anästhesistin/der Anästhesist darf ausschließlich von der Klinik veröffentlichte Arbeitsaufträge annehmen, die in Österreich als medizinischer Eingriff zulässig sind, deren Durchführung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht und für die die Anästhesistin/der Anästhesist die notwendigen Kenntnisse hat und hierzu auch befugt ist. Die Anästhesistin/der Anästhesist hält arcus diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

4.6.

arcus ist berechtigt, nach eigenem Ermessen das Profil der Anästhesistin/des Anästhesisten von der Veröffentlichung auf der Plattform auszuschließen. Macht arcus von diesem Recht Gebrauch, steht der Anästhesistin/dem Anästhesisten diesbezüglich kein Recht auf Entschädigung oder Schadenersatz zu.

4.7.

Etwaige Schulungen oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Accounts und der Nutzung der Plattform sind nicht Teil der von arcus nach diesen AGB geschuldeten Leistung und sind bei Bedarf gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4.8.

Als Übergabepunkt für die Nutzung der Plattform und Zugang zum Account der Anästhesistin/des Anästhesisten ist der Routerausgang des Hostingproviders der Plattform definiert. Die Internetanbindung der Anästhesistin/des Anästhesisten, deren Aufrechterhaltung, die ausreichende Geschwindigkeit derselben sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen (dies betrifft insbesondere Webbrowser, die sich innerhalb des Support Lifecycle des jeweiligen Herstellers befinden müssen, sowie die zu deren Betrieb notwendige Hardwareausstattung) aufseiten der Anästhesistin/des Anästhesisten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und hat die Anästhesistin/der Anästhesist dafür selbst Sorge zu tragen.

4.9.

Die Plattform steht der Anästhesistin/dem Anästhesisten grundsätzlich an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Eine bestimmte Erreichbarkeit im Jahresmittel wird von arcus nicht zugesagt. arcus wird sich redlich bemühen, eine übliche Erreichbarkeit zu gewährleisten.

4.10.

arcus ist berechtigt, den Zugang zu und die Leistung der Plattform zeitweilig oder dauerhaft, wenn dies für Wartungsarbeiten, Updates, die Sicherheit oder Systemintegrität erforderlich ist, zu unterbrechen, einzuschränken oder vollständig einzustellen.

4.11.

arcus behält sich das Recht, den Leistungsumfang zu ändern, ausdrücklich vor.

411.1

Technisch notwendige oder sicherheitsrelevante Änderungen an der Plattform wird arcus soweit tunlich und möglich der Anästhesistin/dem Anästhesisten bekanntgeben. Selbiges gilt für Änderungen, die auf gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen mit normativer Wirkung oder behördlicher Anordnung zurückzuführen sind sowie Änderungen, die ausschließlich oder überwiegend zum Vorteil des der Anästhesistin/dem Anästhesisten sind. Gegen diese Änderungen steht der Anästhesistin/dem Anästhesisten kein Widerspruch zu. Die Anästhesistin/der Anästhesist ist aber berechtigt das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

411.2

Sonstige Änderungen werden der Anästhesistin/dem Anästhesisten mindestens eine Woche vorab mitgeteilt. Die Anästhesistin/der Anästhesist ist berechtigt, binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die Änderungen für die Anästhesistin/den Anästhesisten verbindlich werden. Im Fall des Widerspruchs werden die Änderungen für die Anästhesistin/den Anästhesisten nicht wirksam, das Vertragsverhältnis endet jedoch in diesem Fall automatisch mit sofortiger Wirkung. Der Anästhesistin/dem Anästhesisten steht kein Recht auf Schadenersatz oder sonstiger Entschädigung aufgrund der ausgesprochenen Kündigung von arcus zu.

411.3

Werden etwaige Dienste, Module udgl kostenlos bereitgestellt, so ist arcus jederzeit berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch steht der Anästhesistin/dem Anästhesisten dadurch nicht zu.

4.12.

Vereinbarte Leistungs- und/oder Liefertermine werden von arcus nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und/oder Leistungserbringung gegenüber der Anästhesistin/dem Anästhesisten.

4.13.

arcus ist berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben und Fristen für die Bereitstellung und/oder Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für arcus unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von arcus liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte, Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Ereignisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.

4.14.

Führen von arcus nicht zu vertretende Umstände dazu, dass arcus nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist arcus nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

4.15.

arcus kann nach freiem Ermessen die Leistung an die Anästhesistin/den Anästhesisten teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren (im Folgenden auch kurz „Fremdleistung“ genannt). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Anästhesistin/des Anästhesisten. arcus wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat die Anästhesistin/der Anästhesist einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit der Anästhesistin/dem Anästhesisten aus wichtigem Grund.

4.16.

Über die in diesen AGB beschriebenen hinausgehenden Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und sind bei Bedarf gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4.17.

arcus leistet der Anästhesistin/dem Anästhesisten gegenüber keinen Support. Treten Fehler hinsichtlich der Plattform auf, ist die Anästhesistin/der Anästhesist berechtigt, diese Fehler an arcus zu melden. Eine Verpflichtung zur Fehlerbehebung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Pflichten der/des Anästhesistin/Anästhesisten

5.1.

Die Anästhesistin/der Anästhesist hat dafür zu sorgen, dass sie/er über einen ausreichend schnellen und stabilen Internetanschluss sowie zur Nutzung der Software über einen gängigen Internetbrowser (ein Internetbrowser den zumindest 1 % der Internetuser verwenden) in der aktuellen Version verfügt. Der Internetbrowser hat über sämtliche Updates zu verfügen und hat Javascript zu unterstützen.

5.2.

Die Anästhesistin/der Anästhesist ist verpflichtet, ihre/seine im Account hinterlegten Stammdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.) regelmäßig zu aktualisieren. Insbesondere ist die Anästhesistin/der Anästhesist verpflichtet, wahre Angaben hinsichtlich ihrer/seiner Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnissen zu machen. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht, haftet die Anästhesistin/der Anästhesist für den hieraus arcus entstehenden Schaden.

5.3.

Weiters hält dieAnästhesistin/der Anästhesist ihr/sein auf der Plattform zugängliches Profil laufend aktuell.

5.4.

Die Anästhesistin/der Anästhesist wird ihren/seinen Account sowie die diesbezüglichen Identifikations- und Authentifikationsmerkmale geheim halten, vor unberechtigten Dritten schützen und nicht an Dritte weitergeben. Die Anästhesistin/der Anästhesist hat überdies bei der Wahl von Identifikations- und Authentifikationsmerkmalen darauf zu achten, dass diese dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Länge und Komplexität eines Passworts).

5.5.

Die Anästhesistin/der Anästhesist haftet für die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung der Identifikations- und Authentifikationsmerkmale, sofern ihr/ihm die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung zuzurechnen ist. Zudem hat die Anästhesistin/der Anästhesist bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer missbräuchlichen oder unberechtigten Nutzung arcus umgehend schriftlich zu informieren.

5.6.

Die Anästhesistin/der Anästhesist hat arcus bei geplanten Wartungsarbeiten angemessen zu unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

5.7.

Die Anästhesistin/der Anästhesisten darf weder eine Software noch andere Techniken oder Verfahren (z.B. Ausführung von Skripten) im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwenden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen. Insbesondere hat die Anästhesistin/der Anästhesisten dafür zu sorgen, dass keine Viren oder Schadsoftware den Betrieb der Plattform beeinträchtigen.

5.8.

Die Setzung von Links auf der Plattform, die auf nicht über arcus betriebene Vermittlungsplattformen leiten sowie der Hinweis oder die Aufforderung an Kliniken auf der Plattform, arcus als Vermittler zu umgehen, ist untersagt.

5.9.

Die Anästhesistin/der Anästhesist hat bei der Nutzung der Plattform alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Insbesondere hat die Anästhesistin/der Anästhesist sämtliche datenschutz- (DSGVO, DSG, etc.) und medizinrechtlichen Bestimmungen (ÄrzteG, etc.) sowie alle sonstigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

5.9.

Die Anästhesistin/der Anästhesist hat bei der Nutzung der Plattform alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Insbesondere hat die Anästhesistin/der Anästhesist sämtliche datenschutz- (DSGVO, DSG, etc.) und medizinrechtlichen Bestimmungen (ÄrzteG, etc.) sowie alle sonstigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

5.10.

Kommt zwischen der Anästhesistin/dem Anästhesisten und der Klinik ein Vertrag zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen zustande, sind die Klinik und die Anästhesistin/der Anästhesist für die Vertragserfüllung sowie für die Einhaltung aller sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

5.11.

Weiters ist die Anästhesistin/der Anästhesisten verpflichtet, die arcus und/oder auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. arcus trifft diesbezüglich keine Warnpflicht und haftet im Falle leichter oder grober Fahrlässigkeit – jedenfalls im Innenverhältnis zur Anästhesistin/zum Anästhesisten – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch die Anästhesistin/den Anästhesisten zur Verfügung gestellter Daten. Wird arcus wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist die Anästhesistin/der Anästhesisten verpflichtet arcus vollkommen schad- und klaglos zu halten; die Anästhesistin/der Anästhesist hat arcus sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die Anästhesistin/der Anästhesist verpflichtet sich, arcus bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die Anästhesistin/der Anästhesist stellt arcus hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.12.

arcus bietet dem der Anästhesistin/dem Anästhesisten keine rechtliche und/oder steuerliche Beratung. Alle Informationen auf Hilfeseiten, in Artikeln und Auskünften stellen lediglich die Ansicht von arcus dar. Für eine entsprechende rechtliche und steuerliche Beratung hat die Anästhesistin/der Anästhesist selbst zu sorgen und hieraus entstandene Kosten selbst zu tragen.

5.13.

Tatsachenbehauptungen oder Andeutungen in der Öffentlichkeit, die geeignet sind, das Ansehen von arcus zu beeinträchtigen und/oder zu beschädigen, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt, hat die Anästhesistin/der Anästhesisten zu unterlassen.

5.14.

Die Anästhesistin/der Anästhesist wird arcus zeitgerecht, vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung von arcus erforderlich sind. Sie/Er wird arcus von allen Umständen informieren, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Anästhesistin/der Anästhesist trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von arcus wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

5.15.

Die Anästhesistin/der Anästhesist ist für die Einholung von allen notwendigen Genehmigungen, die mit ihrer/seiner Tätigkeit in Zusammenhang stehen, bei den jeweils zuständigen Behörden allein verantwortlich und hat diese auf Anfrage von arcus vorzulegen.

5.15.

Die Anästhesistin/der Anästhesist ist für die Einholung von allen notwendigen Genehmigungen, die mit ihrer/seiner Tätigkeit in Zusammenhang stehen, bei den jeweils zuständigen Behörden allein verantwortlich und hat diese auf Anfrage von arcus vorzulegen.

5.15.

Die Anästhesistin/der Anästhesist ist für die Einholung von allen notwendigen Genehmigungen, die mit ihrer/seiner Tätigkeit in Zusammenhang stehen, bei den jeweils zuständigen Behörden allein verantwortlich und hat diese auf Anfrage von arcus vorzulegen.

6. Nutzungsrechte, Geistiges Eigentum

6.1.

arcus räumt der Anästhesistin/dem Anästhesisten ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses beschränktes, geographisch jedoch unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Plattform ein. Die Nutzung darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erfolgen. Weitere darüberhinausgehende Rechte hinsichtlich der Plattform werden durch diesen Vertrag nicht eingeräumt, wie insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung und Dekompilierung.

6.2.

Die Nutzung und Verwendung von Texten, Bildern, Logos, etc. von arcus außerhalb der Plattform, ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung von arcus zulässig.

7. Zugangssperre

7.1.

Macht ein Dritter gegenüber arcus Ansprüche hinsichtlich von der Anästhesistin/dem Anästhesisten durchgeführten medizinischen Leistungen, die über die Plattform vermittelt wurden geltend, ist arcus berechtigt, den Zugang der Anästhesistin/des Anästhesisten zu sperren. arcus ist bis zur endgültigen Klärung berechtigt, die Sperre aufrechtzuhalten.

7.2.

Weiters ist arcus berechtigt, den Zugang der Anästhesistin/des Anästhesisten temporär oder dauerhaft zu sperren, wenn dieser gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt oder der ordnungsgemäße Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform durch die Anästhesistin/den Anästhesisten beeinträchtigt wird. Die Zugangssperre muss nicht von arcus vorab angekündigt werden. Die Anästhesistin/der Anästhesisten ist nicht berechtigt Entschädigungen oder Schadenersatz aufgrund der erfolgten Zugangssperre gegenüber arcus zu beanspruchen.

8. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

8.1.

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

8.2.

Die Vertragsparteien sind zur ordentlichen schriftlichen Kündigung dieses Vertrags zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist berechtigt, sofern keine abweichende Mindestvertragsdauer vereinbart wurde.

8.3.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Wichtige Gründe sind unter anderem, der mehrmalige Verstoß gegen vertragsgegenständliche Pflichten.

8.4.

Kündigungserklärungen bedürften hinsichtlich der Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Software über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus ist nicht zulässig.

9. Haftung, Haftungsausschluss

9.1.

Zum Schadenersatz ist arcus in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von arcus ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet arcus ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich arcus zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.

9.2.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet arcus nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

9.3.

Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung von arcus mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung von arcus begrenzt.

9.4.

Schadenersatzansprüche gegen arcus sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem die Anästhesistin/der Anästhesist von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt der Anästhesistin/dem Anästhesisten.

9.5.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von arcus.

9.6.

Für sämtliche aus der Verletzung der vertraglichen Verpflichtung der Anästhesistin/des Anästhesisten entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden hat die Anästhesistin/der Anästhesist arcus schad- und klaglos zu halten. Insbesondere hat die Anästhesistin/der Anästhesist sämtliche Leistungen, die arcus aufgrund der Verletzung der Vertragspflichten zu erbringen hat, um die Plattform wieder ordnungsgemäß betreiben zu können arcus zu bezahlen.

10. Geheimhaltung, Veröffentlichung, Referenzhinweis

10.1.

Die Anästhesistin/der Anästhesist verpflichtet sich, sämtliche ihr/ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit arcus bekannt gewordenen Informationen, wie unter anderem die Identität anderer Anästhesistinnen oder Anästhesisten und/oder anderer Vertragspartner, Informationen zur physischen Sicherheit und Datensicherheit, technische Daten, Statistiken und Vertriebsdaten von arcus, Know-how, Informationen zu Geschäftsprozessen, Methoden und Marketingstrategien (im Folgenden auch kurz „geheime Informationen“ genannt) geheim zu halten. Die Anästhesistin/der Anästhesist hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass geheime Informationen seinen Mitarbeiterinnen und/oder Dritten nur soweit offengelegt werden, als dies im Rahmen des gegenständlichen Vertragsverhältnisses notwendig ist (need to know). Die Anästhesistin/der Anästhesist wird diesen Personen im Fall der Offenlegung diese Geheimhaltungsklausel entsprechend überbinden. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder bereits vor beiderseitigem Vertragsabschluss der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren.

10.2.

arcus ist berechtigt, Leistungen, die für die Anästhesistin/den Anästhesist erbracht wurden unter Nennung der Anästhesistin/des Anästhesisten zu referenzieren und zu veröffentlichen, insbesondere auch um sich und ihre Leistungen zu bewerben und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Website, Social Media Kanälen, Print- und sonstigen Onlinemedien, Namen und Firmenlogo, zu verwenden. Weiters ist arcus berechtigt auf die zur Anästhesistin/zum Anästhesisten bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

11. Übertragung von Rechten und Pflichten

Jedwede Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ist nur nach schriftlicher Zustimmung von arcus zulässig. arcus ist berechtigt ihre Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis oder das gesamte Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Die Anästhesistin/der Anästhesist stimmt damit mit Abschluss des Vertragsverhältnis dieser Übertragung zu. Die beabsichtige Übertragung ist der Anästhesistin/dem Anästhesisten mindestens 14 Tage vor Übertragung anzuzeigen.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

12.1.

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2.

Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von arcus vereinbart.

12.3.

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist in allen Fällen, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, der Sitz von arcus.

13. Schlussbestimmungen

13.1.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch

für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

13.2.

Die Anästhesistin/der Anästhesisten ist verpflichtet, arcus die Änderungen ihrer/seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von arcus als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse gesendet werden.

13.3.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

13.4.

arcus behält sich das Recht diese AGB zu ändern ausdrücklich vor. Änderungen der AGB werden der Anästhesistin/dem Anästhesisten bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn die Anästhesistin/der Anästhesist den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Hinsichtlich technisch notwendiger oder sicherheitsrelevanter Änderungen sowie Änderungen, die aufgrund geänderter Gesetzes- und/oder Rechtslage notwendig sind, steht der Anästhesistin/dem Anästhesisten kein Widerspruchsrecht zu. Diese Änderungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe gegenüber der Anästhesistin/dem Anästhesisten.

13.5.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

– Stand 04.04.2024